Defekten Mac reparieren

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Beim Macbook handelt es sich um ein Notebook des Herstellers Apple. Das erste Macbook wurde am 16. Mai 2006 lanciert. Bereits am 20. Juli 2011 wurde der Verkauf des Macbooks eingestellt, was nicht für das Macbook Pro galt, das bis Februar 2012 erhältlich war, also noch einige Wochen länger. Die Verfügbarkeit beschränkte sich allerdings nur auf Bildungseinrichtungen. Ersetzt wurde das Macbook durch das Macbook Air.

Qualitätsprobleme

Von Beginn an gab es beim Macbook Qualitätsprobleme. Denn einige der frühen Macbook-Modelle verfügten über ein Polycarbonat-Gehäuse. Diese Modelle wiesen das sogenannte Random Shutdown Syndrome auf. Das Problem war, dass die Notebooks eigenständig und ohne Vorwarnung einfach ausgingen. Behoben wurde das Problem durch den Austausch der Kühlkörper im Gehäuseinneren und einem Update der Firmware. Zudem gab Apple eine Garantie-Erweiterung, auch wegen sich mehrenden Festplattendefekten.

Auch die Erweiterung der Macbooks bereitete Probleme. Sehr gut ausgestattet war das Macbook indes von Beginn an mit Anschlüssen.

Darüber hinaus, wurde der Arbeitsspeicher von Generation zu Generation erweitert. Stark beeinflusst wurde die Entwicklung des Macbooks durch den Machtkampf des damaligen Apple-CEO John Sculley wird Steve Jobs Mitte der 1980er Jahre und den damaligen Konkurrenzkampf mit Microsoft. 1997 kehrte Steve Jobs schließlich zu Apple zurück. Doch auch Steve Jobs gelang es nicht, das Macbook auf dem Markt zu halten – zu groß wurde inzwischen die Konkurrenz. Apple suchte sein Heil in der Herstellung und Vermarktung von Smartphones – und das sehr erfolgreich.

Reparatur statt Neukauf

Da das Macbook nicht mehr hergestellt wird, muss es dennoch Möglichkeiten geben eine Macbook Reparatur in Auftrag zu geben. Und das ist durchaus möglich. Denn so selten wurde ein Macbook gar nicht verkauft. Daher gibt es Reparatur von diesem Notebook eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Die Macbook Reparatur läuft dabei nicht anders ab, als die Reparatur von jedem anderen Notebook. Ein versierter Reparaturprofi ist dabei in der Lage auch ein Macbook zu reparieren, das zur 1. oder 2. Generation des Macbook gehört. Selbst Apple bietet noch eine Macbook Reparatur bei Profi-Repair an. Es gibt hier sogar einen Batterieservice. Wobei bei den Kosten für eine Batterie zu beachten ist, dass diese Kosten nicht gerade niedrig sind.

Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit noch immer Zubehör für das Macbook zu erhalten.

Wichtig zu wissen ist aber, dass es nur eine eingeschränkte Apple-Garantie gibt, die Herstellungsfehler beim Macbook und dem im Lieferumfang enthaltenen Zubehör lediglich beschränkt abdeckt. Wichtig ist im Vorfeld zu wissen, dass eine solche Reparatur seine Zeit dauern kann. Von heute auf morgen geht es bei einer Reparatur von einem Macbook nicht. Erfahren Sie mehr zu dem Thema unter: https://allindustry.net/wenn-das-macbook-kaputt-geht-reparatur-oder-garantie/

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Steuerstrafrecht auf Unternehmensebene

Das Steuerstrafrecht verfügt über ein umfangreiches Instrumentarium an Sanktionen und Strafen, um Steuerstraftaten von Unternehmen wie auch von Privatpersonen zu sanktionieren. Gerade bei Unternehmen sind die möglichen Rechtsfolgen nicht nur hinsichtlich der persönlichen Auswirkungen auf die handelnden Personen, die das Unternehmen rechtlich vertreten, unter Umständen existentiell. Besonders auch das Unternehmen kann durch Steuerstrafen in erhebliche Probleme bis hin zum wirtschaftlichen Ruin geraten.


Unternehmen sollten sich frühzeitig mit einem spezialisierten Anwalt für Steuerstrafrecht in Verbindung setzen, um den möglichen Schaden zu begrenzen. Durch frühzeitige Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden und Selbstanzeigen auch auf Unternehmensebene können die Auswirkungen sowohl für das Unternehmen wie auch für die Geschäftsführer und Eigentümer meist begrenzt werden. Das beste Szenario ist natürlich, sich jederzeit steuerehrlich zu verhalten, damit derartige Probleme gar nicht erst entstehen. Auch präventiv kann ein im Steuerstrafrecht kompetenter Anwalt hier zielführend und effektiv beraten, wie sich ein Unternehmen sich jederzeit steuerlich korrekt verhält.

Folgen des Steuerstrafrechts – auf Unternehmensseite und persönlich

Auch wenn keine persönliche Bereicherung bei einer Steuerstraftat im Zuge der Unternehmensführung passiert, kann trotzdem die handelnde Geschäftsführung auch persönlich ein Steuerstrafverfahren erwarten. Denn die Rechtsnatur einer Steuerstraftat besteht darin, dass diese auch strafbar ist, wenn man nicht selbst, sondern ein anderer bereichert wird. Sollte bei den handelnden Personen der Geschäftsführung persönlich strafbares Handeln zum Tatvorwurf werden, droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern sogar eine Freiheitsstrafe, die vom Strafrahmen im Höchstfall 10 Jahre betragen kann. Sollte „nur“ eine Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt werden, ist eine Geldbuße bis hin zu 1 Million Euro möglich. Sogar eine persönliche Haftung des verurteilten Geschäftsführers für die Steuerschulden des Unternehmens ist möglich. Seit einem obergerichtlichen Urteil ist ab 1 Million Euro Steuerverkürzung auch keine Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung mehr möglich. Hier droht gerade bei den hohen Beträgen, die im Unternehmensrecht anfallen, also schnell auch real das Gefängnis. Für die Unternehmen droht eine Geldbuße bis zu 10 Millionen Euro sowie die Einziehung von Vermögenswerten, Gewinnabschöpfung und weitere negative Folgen, mehr erfahren.

Auch präventiv kann ein im Steuerstrafrecht kompetenter Anwalt hier zielführend und effektiv beraten…

Unbedingt fachlich beraten lassen

Da das Steuerstrafrecht im Unternehmensbereich sehr komplex ist, sollten sich die Geschäftsführer jederzeit – auch präventiv – von einem spezialisiertem Anwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsprüfern beraten lassen, um Konflikte mit den Finanzbehörden am besten zu vermeiden. Sonst drohen fatale persönliche Folgen und sogar der Verlust des Unternehmens. Neben dem wirtschaftlichen Schaden durch Gewinnabschöpfung und Geldbußen, die die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens vernichten können, ist der kommunikative Schaden durch Imageverlust und negative Medienberichterstattung oft kaum wiedergutzumachen. Die rechtzeitige Beauftragung eines Steueranwaltes und versierte Steuerberatung sind hier gut investiertes Geld – und können übrigens sogar steuerlich geltend gemacht werden.

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